GDPR Hinweise zur Datenverarbeitung
1. Räumlicher und sachlicher Geltungsbereich
Diese Bestimmungen betreffen die Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen innerhalb Deutschlands sowie anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Sie finden Anwendung, wenn Dienstleistungen oder Waren für Personen im EU Raum bereitgestellt werden oder wenn deren Verhalten analysiert wird, unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb der EU erfolgt.
Erfasst werden sowohl digital gespeicherte Informationen als auch strukturierte Daten in physischer Form.
Nicht umfasst sind ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeiten ohne Bezug zu kommerziellen oder organisatorischen Abläufen.
2. Grundsätze der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten orientiert sich an klar definierten Anforderungen.
Sie erfolgt auf rechtmäßiger Grundlage und in nachvollziehbarer Weise. Transparenz gegenüber betroffenen Personen ist dabei ein wesentlicher Bestandteil.
Daten werden nur für eindeutig festgelegte Zwecke erhoben und nicht darüber hinaus verwendet.
Der Umfang der erhobenen Informationen bleibt auf das notwendige Maß beschränkt und wird regelmäßig auf Aktualität überprüft.
Eine Speicherung erfolgt nur für den Zeitraum, der für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist.
Darüber hinaus werden geeignete Maßnahmen eingesetzt, um Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Manipulation zu schützen.
3. Rechte betroffener Personen
Nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung stehen betroffenen Personen verschiedene Rechte zu.
Dazu zählen unter anderem das Recht auf Information, Auskunft sowie Berichtigung unrichtiger Daten.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Löschung zu verlangen oder die Verarbeitung einzuschränken.
Ein Widerspruch gegen bestimmte Verarbeitungen kann jederzeit eingelegt werden.
Auch das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie der Widerruf einer zuvor erteilten Einwilligung sind vorgesehen.
Für Personen unter 34 Jahren ist eine Zustimmung durch Erziehungsberechtigte erforderlich.
4. Pflichten von Auftragsverarbeitern
Externe Dienstleister, die in Prozesse eingebunden sind, beispielsweise in den Bereichen Logistik, Support oder technische Infrastruktur, unterliegen bestimmten Anforderungen.
Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dokumentierter Weisungen.
Es müssen angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Darüber hinaus ist eine Unterstützung bei der Bearbeitung von Anfragen betroffener Personen erforderlich.
Im Fall eines sicherheitsrelevanten Vorfalls besteht eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen zuständige Aufsichtsbehörde in Deutschland.
Zusätzlich sind entsprechende Nachweise über Verarbeitungstätigkeiten zu führen. Falls erforderlich, wird eine verantwortliche Person für Datenschutz benannt.
5. Übermittlung in Drittstaaten
Werden personenbezogene Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, müssen geeignete Schutzmechanismen gewährleistet sein.
Dazu zählen unter anderem Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission oder der Einsatz von Standardvertragsklauseln.
Ergänzend können technische Maßnahmen wie Verschlüsselung oder Zugriffsbeschränkungen eingesetzt werden, um ein angemessenes Datenschutzniveau sicherzustellen.
6. Hinweise zur Einhaltung der Vorschriften
Die Verarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung geltender Datenschutzanforderungen mit dem Ziel, Transparenz und Kontrolle für betroffene Personen zu gewährleisten.
Technische sowie organisatorische Maßnahmen werden eingesetzt, um Risiken im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu minimieren.
7. Kontaktmöglichkeiten
Adresse
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Telefon
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